„Mich hat´s erwischt!“ postet der Mitarbeiter eines Chemieunternehmens nach einem (zum Glück nicht dramatischen) Arbeitsunfall in seinem Facebook-Account. Dazu ein Selfie mit den Apparaturen des Rettungswagens im Hintergrund. Ländliche Umgebung – sowohl der Betroffene als auch das Unternehmen sind im Umfeld bestens bekannt, außerdem ist der Arbeitgeber im Facebook-Profil des Mitarbeiters angegeben…
Angestellte eines Automobilherstellers diskutieren – in bester Absicht und zugunsten ihres Arbeitgebers – vom Arbeitsplatz aus in einschlägigen Automobilforen, geben sich aber nicht als Konzernmitarbeiter zu erkennen, sondern spielen „gewöhnliche Kunden“. Anhand der IP-Adressen werden sie jedoch entlarvt – der Wirbel ist groß..
Die Reihe ließe sich endlos fortsetzen und die Fälle haben eines gemeinsam: Die Nutzung von Social media am Arbeitsplatz bzw. im Zusammenhang mit dem Arbeitgeber ist eine Grauzone – und in den meisten Unternehmen noch heute ungeregelt. Dabei werden Fälle wie die hier beschriebenen leicht zu Themen der Krisenkommunikation, schlimmstenfalls haben sie juristische Konsequenzen.
Verfügt Ihr Unternehmen über Social-Media-Guidelines? Wissen Ihre Mitarbeiter, was sie dürfen oder tunlichst unterlassen sollen? Wir beraten Sie gerne im Umgang mit „sozialen Medien“, bei der Einführung entsprechender Richtlinien und helfen auch, wenn das Kind einmal in den Brunnen gefallen ist.











